Ein stiller Tag für alle (2)

Die EKHN ist dankbar, dass in dem Gesetz die überwiegend christliche Tradition Deutschlands und Europas berücksichtigt ist. Sie ist der Meinung, dass dies zum Wohl der Gesellschaft geschieht, denn die Feiertage sind auch eine kulturelle und soziale Errungenschaft. Das bedeutet nicht, dass die EKHN alle derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen auch in Zukunft für zwingend nötig hält. Die Gesetze werden immer wieder novelliert. In Hessen steht die nächste Novellierung für Ende 2014 an. Ein Vergleich des hessischen Gesetzes mit denen benachbarter Bundesländer zeigt erhebliche Unterschiede. Eine Annäherung oder sogar eine Vereinheitlichung wäre wünschenswert. Ein Beispiel: Das Tanzverbot am Ostersonntag und an allen Sonntagen von 4 bis 12 Uhr ist eine hessische Besonderheit. Im Gegenzug ist der Karsamstag in Hessen liberaler geregelt.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) tritt dafür ein,

• die besondere Prägung der Feiertage, zum Beispiel den stillen Charakter des Karfreitags, des Volkstrauertag und des Totensonntags weiterhin zu schützen, auch im öffentlichen Raum.

• Regelungen zu treffen, die begründet sowie praktisch durchführbar und überprüfbar sind. Eine rechtliche Grauzone ist nicht angemessen.

• einzelne Regelungen wie das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen
z. B. am Ostersonntag auf ihre Aktualität hin zu überprüfen.

 

« zurück