Ein stiller Tag für alle

Der Karfreitag gehört zusammen mit dem Volkstrauertag und dem Totensonntag zu den „stillen Feiertagen“. Für sie gibt es im Feiertagsgesetz der Bundesländer eigene Bestimmungen. So sind in Hessen von 0 bis 24 Uhr öffentliche Tanz-, Unterhaltungs- und gewerbliche Sportveranstaltungen sowie Umzüge, die keinen ernsten bezogenen Charakter haben, verboten. Ähnliche Regeln gelten auch für Rheinland-Pfalz und andere benachbarte Bundesländer.

Die Feiertagsgesetze sind staatliche Gesetze. Sie wurden beschlossen und werden verantwortet von den jeweiligen Landtagen. Die Gesetze sind das Ergebnis demokratischer Meinungsbildungsprozesse, an dem sich nicht nur die Parteien, sondern auch viele andere gesellschaftliche Institutionen beteiligt haben. Die EKHN fühlt sie sich dabei in besonderer Weise herausgefordert, die christlichen Grundlagen der Gesellschaft einzubringen.

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